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Informationen und Anträge

Hier finden Sie Informationen zur Pflegeversicherung, Anträge und Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung zum Download. Gerne erläutern und helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, beim ausfüllen und einreichen der entsprechenden Anträge und Verfügungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns unter der Tel. Nr. 08639 – 986 36 05.

Informationen

Gesamtübersicht der wichtigsten ambulanten Leistungsbereiche

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Kombinationleistungen
(Kombi Geld- u. Sachleistungen)

Die gesetzliche geregelte Kombinationsleistung ist ein Mix aus Sachleistungen und Pflegegeld. Der Pflegebedürftige kann die Leistungen nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren. Bei einem Verbrauch von 30 % Sachleistungen verbleibt dem Pflegebedürftigen bspw. 70 % anteiliges Pflegegeld. In der Regel ist der sechs Monate gebunden.

Technische Hilfsmittel

Zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung der selbst-ständigen Lebensführung stellen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen leihweise technische Hilfs-mittel zur Verfügung. Dazu zählen Hilfsmittel wie z.B. Pflegebett, Rollstuhl oder ein Toilettenstuhl.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 40,00 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen, unter anderem gehören dazu Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.

Verbesserung des Wohnumfeldes

Benötigt der Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) einen Umbau seiner Wohnung, um dort möglichst selbstständig zu leben bzw. sich pflegen zu lassen, gewährt die Pflegekasse nach Antragstellung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Anträge

Antrag auf ambulante Leistungen der
Pflegeversicherung (PDF)

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege (PDF)

Vorsorgevollmacht

Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befug-nisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die sog. Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass – weil keine Vollmacht erteilt wurde – ein Betreuer bestellt werden muss.

Nähere Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Vorsorgevollmacht finden Sie in der Informations-broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die Sie kostenlos herunterladen können.

 

Patientenverfügung

So vielseitig wie das Leben in gesunden Tagen ist, so vielseitig sind die möglichen Komplikationen oder Beeinträchtigungen, denen man sich plötzlich oder mit zunehmendem Alter gegenübersieht. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, was noch vor fünfzig Jahren unmöglich war. Für viele Menschen ist das ein großer Segen. Gleichzeitig können viele Maßnahmen, für Menschen, die unheilbar krank sind, zur Qual werden. Stichwort „Apparatemedizin, künstliche Lebensverlängerung, nur noch an Schläuchen hängen“. Bestimmen Sie selbst, was medizinisch und pflegerisch unternommen werden soll, wenn Sie nicht mehr entscheidungs-fähig sind. Deshalb raten wir Ihnen: Setzen Sie sich mit diesen Fragen auseinander. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der eingestellten Patientenverfügung um ein Muster handelt, damit Sie sich ein Bild machen können. Jeder Punkt ist nach fachlicher Beratung genau zu überdenken. Denn Ihre Entscheidung hat für Sie und Ihre Angehörigen möglicherweise weit-reichende Konsequenzen. Nehmen Sie sich Zeit, aber schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Sprechen Sie über dieses Thema mit Ihren nächsten Angehörigen und Ihrem Hausarzt. 
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Profitieren Sie von unserem reichen Erfahrungsschatz.
Wir sind gerne für Sie da!

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